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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich​

 

1.1 Soweit einzelvertraglich nicht anderweitig geregelt, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle von PRACHTSTERN GmbH (nachstehend PRACHTSTERN genannt) übernommenen Aufträge sowie alle im Zusammenhang mit übernommenen Aufträgen erfolgenden Angebote, Lieferungen und Leistungen mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

 

Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstleistungsverträge einer Kommunikationsagentur, die diese auf den Gebieten der Strategie- und Kommunikationsberatung, Corporate Design, Public und Influencer Relations, Social Media, (Social) Events, Werbegestaltung, Multimediaproduktion und Onlinemarketing mit ihren Kunden schließt (Projekt).

1.2  Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird bereits jetzt widersprochen, so dass diese nicht Vertragsinhalt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von PRACHTSTERN nur nach gesonderter Vereinbarung akzeptiert.

 

 

2. Angebote, Kostenvoranschläge

 

Angebote von PRACHTSTERN sind freibleibend. Der Vertragsschluss mit  PRACHTSTERN erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung des von  PRACHTSTERN detailliert unterbreiteten Angebots (Kostenvoranschlag) mit Leistungsbeschreibung, Optionsmöglichkeiten, Kalkulation und gegebenenfalls Zeitplanung. Die Annahme (Auftragserteilung) kann vom Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist  PRACHTSTERN nicht mehr an das Angebot gebunden. Für zusätzlich in Auftrag gegebene Leistungen sind von dem Kunden Arbeitszuschläge und Sonderkosten zu leisten. Sofern hierfür keine gesonderte Preisvereinbarung getroffen wurde, gilt für die Berechnung der zusätzlichen Leistungen die jeweils aktuelle Preisliste von PRACHTSTERN.

 

3. Auftragsabwicklung und Workflow

 

3.1  Nach Auftragserteilung hat der Auftraggeber ein Briefing anzufertigen in welchem er PRACHTSTERN seine Wünsche und Optionsausübungen im Rahmen des Kostenvoranschlags mitteilt. Wird PRACHTSTERN das Briefing mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so stellt  PRACHTSTERN dem Auftraggeber per E-Mail ein Re-Briefing zur Verfügung, welches sodann verbindlicher Vertragsbestandteil wird, wenn der Auftraggeber diesem zustimmt. Das Re-Briefing kann auch durch einen geänderten Kostenvoranschlag ersetzt werden, dem der Auftraggeber zustimmen muss. 

 

3.2 Schriftliche und grafisch gestaltete Dokumente und Texte sind vom Kunden in Schriftform z.B. per E-Mail, freizugeben, bevor sie veröffentlicht oder zur Herstellung oder Vervielfältigung aufbereitet werden.

 

3.3 Fremdleistungen 

PRACHTSTERN ist berechtigt, die für die Auftragserfüllung anfallenden Aufwendungen für Leistungen Dritter, z.B. externe Spezialdienstleistungen, Medienbeobachtung, Markt- und Meinungsforschung, Übersetzungen, Fotografen, Fotomodelle, Drucksachen, Nutzungsrechte und GEMA-Gebühren, im Namen und auf Rechnung des Kunden zu bestellen. 

 

Kauft PRACHTSTERN im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Fremdleistung für den Kunden ein, werden die Kosten gesondert ausgewiesen und angemessen, d.h. fachüblich, berechnet. PRACHTSTERN wird nach Möglichkeit vor Inanspruchnahme derartiger Leistungen Kostenvoranschläge an den Kunden übermitteln. Auslagen und Kosten von PRACHTSTERN werden separat und nach effektivem Aufwand abgerechnet, sofern sie nicht in einer Beratungs- und Kostenpauschale enthalten sind. Für die vorstehenden Aufwendungen wird von PRACHTSTERN ein Aufschlag (sog. Handlingfee) von 15 Prozent auf den von PRACHTSTERN zu erbringenden Rechnungsbetrag vor Umsatzsteuer berechnet.

 

Scans, Litho, Proofs für Printprodukte, Bildrechte und andere Lizenzen sowie technische Fremdkosten, die inhouse anfallen (Farbausdrucke, DVDs etc.), sind in der Kalkulation grundsätzlich nicht enthalten und werden gemäß Fremdkostenbeleg oder PRACHTSTERN-Preisliste in Rechnung gestellt. 

 

3.4 PRACHTSTERN behält sich vor, Fremdkosten, die nicht aus einem Akontoetat finanziert werden können, ganz oder teilweise im Wege der Vorauskasse geltend zu machen. Sämtliche übrigen Aufwendungen, die außerhalb der Beratungspauschale oder des Einzelauftrages anfallen – z.B. Druckkosten, Aussendung von Presseinformationen, aktionsbezogene Portokosten, Reisekosten und Fremdhonorare –, kann PRACHTSTERN von der Zahlung einer angemessenen Vorauskasse abhängig machen.

 

4. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

4.1 Auftraggeber wird PRACHTSTERN nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und insbesondere Konzeptentwürfe, Vorschläge und Design- oder Druckvorlagen zeitnah überprüfen und freigeben. Derartige Freigaben sind sodann verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungserbringung durch PRACHTSTERN. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen.

 

4.2 Sollte es in diesem Arbeitsprozess aus Gründen, die durch den Auftraggeber zu vertreten sind zu Verzögerungen kommen, die zu einer Verschiebung der Zeitplanung führt, bleibt PRACHTSTERN vorbehalten, bestimmte angebotene Leistungen neu zu kalkulieren und entsprechend Ziffer 5.3. der AGB eine Erhöhung der Vergütung zu verlangen.

 

4.3 Der Auftraggeber stellt PRACHTSTERN alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von PRACHTSTERN sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt. Sofern eine Rückgabe der Daten gewünscht ist, hat der Auftraggeber dies bei der Übergabe schriftlich mitzuteilen. Ansonsten werden die Daten nach Zahlung der vereinbarten Vergütung archiviert oder vernichtet. Der Auftraggeber wird PRACHTSTERN auf Wunsch sämtliche Texte und Materialien, die zur Produktion benötigt werden, in digitaler Form zur Verfügung stellen. 

 

5. Vergütung

 

5.1 Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde hat Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben, wie die zur Künstlersozialversicherung, zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn sie nachträglich erhoben werden. 

 

5.2 Es gilt die im Vertrag oder Angebot (Kostenvoranschlag) vereinbarte Vergütung. Wenn für die Leistung keine Vergütung bestimmt wurde, gilt die zur Zeit der Beauftragung gültige Preisliste von PRACHTSTERN. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erbringen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann PRACHTSTERN neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 10 € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.  

 

Storniert der Auftraggeber freigegebene Maßnahmen, ist er verpflichtet, PRACHTSTERN von allen bereits für den Kunden eingegangenen Verbindlichkeiten freizuhalten und PRACHTSTERN alle Kosten, die infolge der Freigabe entstanden sind, zu erstatten.

 

5.3 PRACHTSTERN ist berechtigt, Teilabrechnungen des kalkulierten Honorars und der Fremdkosten wie folgt zu stellen: 1/3 nach Auftragserteilung, 1/3 nach Konzept-Präsentation oder nach Erbringung von 50 % der vereinbarten Leistungen, 1/3 nach Abschluss des Projekts. Teilleistungen müssen insoweit nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von PRACHTSTERN verfügbar sein. 

 

5.4 Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann PRACHTSTERN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen und den vereinbarten Zeitplan angemessen verschieben. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann PRACHTSTERN auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

 

5.5 Bei einseitigen Änderungswünschen oder Abbruch von Aufträgen und sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändern, werden PRACHTSTERN vom Auftraggeber alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und PRACHTSTERN von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt, sofern Auftraggeber diese zu vertreten hat.

 

5.6 Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Auftraggeber während eines Projekts aus Gründen, die Auftraggeber zu vertreten hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dato durch PRACHTSTERN erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Fertigstellung der Werke und Arbeiten nach Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung seitens des Auftraggebers entfällt.

 

5.7 Bei Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsumfangs werden die Vertragspartner gegebenenfalls eine angemessene Anpassung des geschlossenen Vertrages vornehmen. Voraussetzung für die Vergütung von Änderungen oder Zusatzleistungen ist in jedem Fall, dass der Auftraggeber einen schriftlichen Zusatzauftrag erteilt hat mit dem eine Einigung über die zusätzliche Vergütung erfolgt ist.

 

5.8 Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

 

5.9 Bei nicht oder nicht rechtzeitiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung behält sich PRACHTSTERN ein Zurückbehaltungsrecht dahingehend vor, Produktionsaufträge zu stoppen oder auszusetzen oder Daten (die aufgrund gesonderter Vereinbarungen vor Bezahlung der Vergütung ausgehändigt wurden) und bereits produzierte Werke vom Auftraggeber in vollem Umfang und einwandfreiem Zustand zurückzufordern. Dadurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.

 

6. Haftung

 

6.1 Sollte es durch ein Verschulden von PRACHTSTERN zu Leistungsstörungen gekommen sein, hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung der Leistung. Sofern keine Nachbesserung möglich ist, besteht Anspruch auf Minderung des Honorars bis maximal in Höhe des vereinbarten Auftragsentgeltes. Im Falle der Unmöglichkeit der Leistung oder des Verzuges sind Schadensersatzansprüche beschränkt auf das für den betreffenden Auftrag zu zahlende Entgelt.

 

6.2 Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Geschäftsführer oder leitenden Angestellten haftet PRACHTSTERN uneingeschränkt, im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen bis maximal 100.000 € je Auftrag. 

 

6.3 Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften PRACHTSTERN und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind (sog. Kardinalspflicht). Die Haftung ist beschränkt auf 100.000 € je Auftrag.

 

64 Eine Haftung für Gewährleistungsansprüche ist auf 12 Monate ab Lieferung begrenzt.

 

6.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht, sofern versicherte Eigenschaften fehlen, in Fällen von Arglist und der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Rechtsmängeln sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

6.6 PRACHTSTERN haftet nicht für Fehler, die sich aus den vom Kunden vorgelegten Unterlagen und Briefings ergeben, sofern PRACHTSTERN die Fehler nicht hätte erkennen müssen. PRACHTSTERN haftet nicht für die wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie die Eintragungsfähigkeit von (Logo)-Entwürfen, Claims und sonstigen Arbeiten. PRACHTSTERN weist darauf hin, dass Firmen-, Titel-, Markenrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter der Verwendung von Logos, Claims etc. entgegenstehen könnten. Eine rechtliche Prüfung erfolgt nicht durch PRACHTSTERN. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Entwürfe und sonstigen in seinem Auftrag erstellten Arbeiten selbstständig und gewissenhaft zu prüfen, bevor er sie im geschäftlichen Verkehr und in jeder Art von Kommunikation verwendet. 

 

6.7 Die von PRACHTSTERN entworfenen Vorlagen (z.B. Layouts, Pressetexte) werden dem Kunden vorgelegt, damit er die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Auftraggeber die Vorlagen frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der sachlichen, inhaltlichen Angaben.

 

6.8 Alle Nachrichten werden im Auftrag des Kunden und nach Freigabe durch den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr veröffentlicht. Wird die Agentur PRACHTSTERN wegen ihr nicht bekannter Unrichtigkeiten irgendwelcher von ihrem Kunden übermittelten Nachrichten von Dritten in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde gegenüber PRACHTSTERN, diese von allen Ansprüchen und damit in Zusammenhang stehenden Kosten freizuhalten.

 

7. Nutzungs-, Eigentums- und Urheberrechte

 

7.1 Das Nutzungsrecht an Planungen, Konzeptionen, Ideen, Texten, Layouts, Illustrationen und Fotos, deren Urheberrechte bei PRACHTSTERN liegen, bleibt vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung im Besitz von PRACHTSTERN. Der Kunde erwirbt mit der Zahlung der Kosten für den erteilten Auftrag lediglich das zeitlich begrenzte einfache Nutzungsrecht. PRACHTSTERN ist es in jedem Fall gestattet, Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus unentgeltlich zu nutzen, insbesondere zum Zwecke der Eigenwerbung. 

 

Die Umsetzung von Konzepten, die PRACHTSTERN für den Kunden erstellt, darf ausschließlich durch PRACHTSTERN erfolgen. Der Kunde darf diese Umsetzung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PRACHTSTERN mit Dritten durchführen.  

 

7.2 Der Kunde ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von PRACHTSTERN berechtigt, durch PRACHTSTERN oder in deren Auftrag durch Dritte erstellte Analysen oder sonstige für den Kunden verarbeitete Informationen Dritten zur Verfügung zu stellen.

 

7.3 Vorlagen, Dateien, Grafiken und sonstige Arbeitsergebnisse, die PRACHTSTERN erstellt oder erstellen lässt, sind Eigentum der Agentur. Eine Pflicht zur Herausgabe an den Kunden besteht nicht. Die entgeltliche Überlassung von Duplikaten ist möglich. 

 

7.4 Detailangaben aus Presseverteilern und anderen Datenbanken bleiben Eigentum von PRACHTSTERN. Inhaltsübersichten dieser Verteiler können vom Kunden eingesehen werden. 

 

8. Verjährung

 

Schadensersatzansprüche, Gewährleistungsansprüche und sämtliche andere Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens aber nach 12 Monaten nach Entstehung des Schadens.

 

9. Gerichtsstand und abschließende Bestimmungen

 

9.1 Soweit gesetzlich zulässig, wird Münster als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen von PRACHTSTERN ungültig sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Nichtige oder ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommen.

 

Sofern Regelungen in Einzelverträgen zwischen PRACHTSTERN und Kunden diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, gehen die Regelungen in den Einzelverträgen vor.

 

Stand: 5. Januar 2013

 

PRACHTSTERN GmbH

Piusallee 103

48147 Münster

www.prachtstern.de

Amtsgericht Münster, HRB 13554

Geschäftsführer: Julia Alexandra Schulte, Friederike Füller

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